Die Initiative
Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter aber auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Wir - der Pinscher und Schnauzer Klubs 1895 e. V., Mitglied der Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ – sind einer davon.
Motivation und Zielsetzung
Gefahren über die Zucht hinaus
,,Das Ausstellungsverbot gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden,,
Tierschutzhundeverordnung §10
,,Der illegale Handel mit Hunde- und Katzenwelpen hat ein extremes Ausmaß angenommen . Dieser Anstieg ist mit der Diskrepanz zwischen der hohen nicht zu deckenden Nachfrage für Haustiere und dem legalen seriösen Angebot von Hunde- und Katzenwelpen zu erklären,,
Deutscher Tierschutzbund, Illegaler Heimtierhandel in Deutschland, Stand 04/2021
Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
Tierschutzgesetz §3Satz5
,,Einem Hund ist regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen,,
Tierschutz Hundeverordnung §2 Satz 3
Es ist verboten, ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltungen heranzuziehen, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
Tierschutzgesetz §3 Satz 6