Übungsleiter, Sportwarte und Trainer im Sportbereich des PSK die in unseren Orts- und Landesgruppen tätig werden, müssen als Nachweis ihrer Qualifikation einen Ausweis vorweisen.
Die geforderte Sachkunde können PSK-Mitglieder, auf besonderen Schulungsveranstaltungen des PSK erwerben.
Die Ausbildung erfolgt mit beauftragten Fachreferenten, die interessierte Mitlieder anhand einzelner Module bis zum Abschluss unterrichten.
Hier finden Sie den passenden Ansprechpartner für Schulungen zum erlangen des SK Ausweises!
Stephan Übelmesser
Am Bach 35
91058 Erlangen
ausbildung@psk-pinscher-schnauzer.de
Telefon: 09131 612690
Alle Ausweisinhaber sind verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren mindestens an einer Fortbildung zum Sachkundenachweis im jeweiligen Bereich teilzunehmen, da sonst die Ausbilderlizenz erlischt und der Ausweis ungültig wird und eingezogen werden kann.
Die LG-SpB sind deshalb angehalten, rechtzeitig entsprechende Fortbildungsseminare und Schulungen vorzusehen.
Die LG-SpB kontrollieren den Bereich ihrer LG die regelmäßige Teilnahme und arbeiten eng mit der/dem SpB-PSK zusammen. Zur Überprüfung können Ausweise vom SpB-PSK abgefordert werden.
Von anderen prüfungsberechtigten VDH- Vereinen oder -Verbänden entsprechend ausgegebene Teilnahmebestätigungen/Eintragungen werden gegenseitig anerkannt und gelten als Fortbildungsnachweis für den PSK-SKN.
Den SpB-PSK ist nach der Veranstaltung eine vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste zuzusenden.